Therapeutisches Verbundwohnen in Berlin Marzahn-Hellersdorf
Das Verbundwohnen Marzahn-Hellersdorf ist ein Angebot für nicht abstinenzfähige Personen, die wohnungslos sind oder von Wohnungsverlust bedroht sind.
Auf Grund des Abstinenzanspruchs vieler Anschlusshilfen in der Suchtkrankenhilfe ist es häufig nicht möglich, diesen Personen in ihrer höchst instabilen Lebenssituation eine Erprobung der neu erworbenen Fähigkeiten im Bereich des teilstationären Wohnens anzubieten. Diese Lücke schließt die GEBEWO - Soziale Dienste - Berlin in Marzahn-Hellersdorf mit ihrem Verbundwohnen für volljährige Personen, die an einer chronifizierten Alkoholabhängigkeitserkrankung leiden.
Mögliche weitere Ziele neben der Erreichung individueller Ziele:
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Stabilisierung der Lebenssituation
Vermeidung von Verschlimmerung
Konstruktive Auseinandersetzung mit der Suchterkrankung
Sicherstellung der Grundversorgung
Vermeidung von Verschlimmerung der psychischen und physischen Krankheitsfolgen
konstruktive Auseinandersetzung mit der Suchterkrankung (Entwicklung einer Krankheitseinsicht bzw. Veränderungsmotivation, Reduzierung bzw. Stabilisierung des Suchtmittelkonsums, Punktabstinenz)
Befähigung zur eigenständigen, sinnvollen Alltagsorganisation und Hilfe bei der Bewältigung (regelmäßige, gesundheitsfördernde Ernährung, regelmäßiger Einkauf, Sicherstellen der hygienischen Grundbedürfnisse)
Förderung von Fähigkeiten zur Alltagsbewältigung und Gestaltung von sozialen Beziehungen im Freizeitbereich sowie im Bereich Arbeit/ Beschäftigung
Weiterentwicklung der Tagesstrukturierung in verschiedenen Beschäftigungsfeldern (z.B. Kontakt- und Beschäftigungsladen, Anbindung an Freizeitstätten)
Unterstützung beim Umgang mit Geld; Geldeinteilung
Hier befinden sich zum einen die Büroräume der Mitarbeiter*innen und die Küche zum Kochen und Vorbereitung von Mahlzeiten. Darüber hinausgibt es einen Fitness-/Sport- und Spieleraum, eine Holzwerkstatt, ein Gesprächsraum und einen großer Gemeinschaftsraum in dem die meisten Beschäftigungen angeboten werden und der u.a. mit einem Klienten-PC ausgestattet ist.
Veränderungsbereitschaft, Mitwirkungswillen und Kooperationsfähigkeit.
Feststellung der Zuordnung zum Personenkreis nach § 113 i.V.m. § 78 SGB IX und Notwendigkeit und Angemessenheit der Maßnahme durch den Sozialpsychiatrischen Dienst und das Fallmanagement im Bezirksamt
Zuordnung/Steuerung erfolgt über das bezirkliche Steuerungsgremium Psychiatrie.
Die Kosten für die Hilfemaßnahme werden beim Sozialhilfeträger beantragt.