Ambulante Dienste

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Aufsuchende Sozialarbeit zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten gemäß §§ 67ff. des XII. Sozialgesetzbuches (SGB XII).

Die Mitarbeiter/-innen der "Ambulanten Dienste" sind sozialpädagogische Fachkräfte mit staatlicher Anerkennung und entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnissen.

Team Ambulante Dienste

Die Hilfemaßnahmen werden auf der Grundlage von abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen mit dem Land Berlin ( § 75 des XII. Sozialgesetzbuches (SGB XII) ) durchgeführt. Diese Leistungsvereinbarungen beschreiben Art, Umfang, Überprüfbarkeit und Kosten der angebotenen Hilfemaßnahmen.

Um problembezogene Hilfen schnell, gezielt und wirksam anbieten zu können, arbeiten wir eng mit Berliner Bezirksämtern und Wohnungsbaugesellschaften zusammen.

Das Hilfeangebot
Die Hilfe findet in Form aufsuchender Sozialarbeit statt. Vorrangiges Ziel unseres Angebotes ist die Verhinderung von Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit sowie deren soziale Folgen. Die persönliche Hilfe ist unabhängig von Einkommen und Vermögen, erfordert aber den Nachweis eines entsprechenden Hilfebedarfs.

Ambulante sozialpädagogische Betreuungen erfolgen nach Prüfung des Einzelfalls entsprechend der Leistungstypen "Betreutes Einzelwohnen" (BEW) bzw. "Wohnungserhalt und Wohnungserlangung" (WuW) gemäß der Berliner Rahmenvereinbarung vom 01.04.1999 und gem. § 75 i. V. m. §§ 67ff. des XII. Sozialgesetzbuches (SGB XII).

Wir geben u. a. Hilfestellung:

  • zum Erhalt der Wohnung,
  • bei der Wohnungssuche,
  • zur Abklärung der finanziellen Situation (z. B. Einnahmen- und Ausgabenaufstellung),
  • zur allgemeine Haushaltsführung,
  • beim Kontakt mit Behörden und Ämtern,
  • bei der Arbeitsuche,
  • bei Inangriffnahme einer Schuldenregulierung,
  • bei der Kontaktaufnahme zu geeigneten Fachberatungsstellen.

Ziel ist die Förderung der Selbsthilfekräfte der Betroffenen und die Befähigung zu bzw. Wiederherstellung einer eigenständigen Lebens- und Haushaltsführung.

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Die Hilfeempfänger/-innen
Unser Angebot wendet sich an Menschen, die sich in einer schwierigen sozialen Lebenslage (gemäß § 67 SGB XII) befinden, insbesondere an:

  • alleinstehende Frauen und Männer sowie Familien, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, z.B. wegen Mietschulden,
  • ehemals wohnungslose Frauen, Männer und Familien, die wieder eine eigene Wohnung angemietet haben,
  • wohnungslose Frauen, Männer und Familien.

Hilfesuchende können von uns schnelle, systematische und problembezogene Hilfe erwarten.
Wir erwarten als Voraussetzung vom Hilfesuchenden die Bereitschaft und den Willen, die vorhandenen Probleme zu bearbeiten und an gemeinsam vereinbarten Hilfezielen aktiv mitzuwirken.

Kontaktaufnahme
Personen, die Beratung und Unterstützung benötigen, können sich direkt mit uns telefonisch in Verbindung setzen oder  sie kommen  einfach in eine der Sprechstunden.

Der Kontakt kann auch vermittelt werden durch:

  • den zuständigen Sozialhilfeträger,
  • den Vermieter (bei Vorhandensein einer Kooperationsvereinbarung),
  • einen freien Träger der Wohnungslosenhilfe oder
  • andere Institutionen.

Die angebotenen Hilfemaßnahmen basieren auf Freiwilligkeit und auf dem erklärtem Willen des Betroffenen, die Hilfe in Anspruch nehmen zu wollen. In einem Kontaktgespräch nehmen wir persönliche Daten und Angaben zur Art und zum Umfang der aktuellen Schwierigkeiten auf.

Wir gewährleisten zum Schutze des Betroffenen in jedem Fall einen vertraulichen Umgang mit Daten und Informationen ("Sozialgeheimnis"). Dem Hilfesuchenden werden die Leistungen des Hilfeangebotes ausführlich erläutert. Dauer, Inhalte und Ziele der Hilfemaßnahme werden in einem gemeinsam erarbeiteten Hilfeplan festgelegt.

Prävention, Mietschulden und Kooperation mit der Wohnungswirtschaft
Am Anfang der Obdachlosigkeit stehen oft Mietschulden und Kündigung der Wohnung.
Menschen, die akute Geldnöte oder den Überblick über ihre Finanzen verloren haben, versäumen häufig dann auch die Mietzahlungen. Erst eine nicht bezahlte Monatsmiete, dann zwei Monatsmieten und eines Tages liegt die Kündigung des Vermieters im Briefkasten. Angst, Sorgen und Scham lähmen und schränken Handlungsspielräume ein. Mahngebühren, Inkassokosten und Räumungsklage blähen die angehäuften Mietschulden dazu oft auch noch unproportional auf. Die Probleme scheinen nicht mehr lösbar zu sein. An diesem Punkt ist es sehr wichtig, schnell qualifizierte Beratung und Hilfe in Anspruch zu nehmen, um den Wohnungsverlust zu vermeiden und die Ursachen der Mietschulden zu bearbeiten. Ratenvereinbarungen oder eine Mietschuldenübernahme durch Sozialleistungsträger können u. U. beantragt werden.

Die GEBEWO - Soziale Dienste - bietet seit 1999 Beratung und persönliche Hilfen zur Vermeidung des Wohnungsverlustes an. Zu diesem Zweck unterhalten wir mit verschiedenen Wohnungsgesellschaften Kooperationen mit dem Ziel der Vermeidung von Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit Beispielhaft sind die langjährigen und erfolgreichen Kooperationsbeziehungen u. a. mit der GESOBAU AG oder der GSW.
Dokumentationen hierzu können Sie herunterladen auf der Seite "Eigene Publikationen".

Praktikanten/-innen
Die Ambulanten Dienste bieten Praktikumsplätze für Studenten/-innen der Sozialarbeit/Sozialpädagogik.