Betreutes Gruppenwohnen Frauen (BGW) Wohngemeinschaft für Frauen
Das Hilfeangebot
Unser Angebot hat zum Ziel, Wohnungslosigkeit nachhaltig zu verhindern. Wir bieten Hilfe und Unterstützung bei
- der Beantragung sozialer Leistungen
- der Beschaffung notwendiger Dokumente
- der Organisation und Bewältigung des Lebensalltags
- der Verarbeitung belastender Erfahrungen und Konflikte
- der Schuldenregulierung
- der Entwicklung beruflicher Perspektiven
- der Suche nach adäquaten Wohnraum
- der Freizeitgestaltung
- und bei weiteren persönlichen Fragen.
Bei der Beantragung der Leistung unterstützen wir sie.
Die Einrichtung
Die Wohngemeinschaft für Frauen befindet sich im Bezirk Berlin Mitte. Sie ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Die Wohnung verfügt über vier abgeschlossene Einzelzimmer und Gemeinschaftsflächen. Der Aufenthalt ist zeitlich befristet, und an die Betreuungsmaßnahme gekoppelt.
Das Beratungsbüro des „Betreuten Gruppenwohnen“ (BGW) befindet sich in der Nähe zur Wohngemeinschaft in Berlin Wedding.
Unsere Arbeits- und Finanzierungsgrundlage sind die § 75 d Abs. 3 i. V. m. §§ 67, 68 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII).


Die Bewohnerinnen
Die betreute Wohngemeinschaft ist eine Wohnform für Frauen, die eigenen Wohnraum benötigen, regelmäßige soziale Kontakte schätzen und Hilfe zur Überwindung der eigenen sozialen Schwierigkeiten annehmen möchten.
Aufgenommen werden Frauen, die auf Grund von Wohnungslosigkeit, gesundheitlichen Problemen, Gewalt- und Missbrauchserfahrungen, psychischen Beeinträchtigungen, Suchtproblemen, Arbeitslosigkeit und Diskriminierung nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft den Verpflichtungen einer Mieterin nachzukommen, und Angst haben allein zu wohnen und zu vereinsamen.
Sie benötigen keine tägliche, dafür aber eine regelmäßige Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte.
Die Bewohnerinnen versorgen sich selbst.
Aufnahmevoraussetzung
Jede Frau, die keine eigene Wohnung aber soziale Schwierigkeiten hat und aufgenommen werden möchte, benötigt:
- Bereitschaft, ihre Lebenssituation zu verändern
- ein Kontaktgespräch zur Klärung der persönlichen Situation
- eine Befürwortung des zuständigen Sozialhilfeträgers (Kostenübernahme)

